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§ 1 Verordnung über den Mittagstisch an der Sekundarschule - Zweck

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§ 1 Verordnung über den Mittagstisch an der Sekundarschule · Zweck

1. Der Mittagstisch ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, in der Schule oder an einer Örtlichkeit in der Nähe der Schule an Schultagen mit Unterricht eine Mahlzeit einzunehmen und die unterrichtsfreie Mittagszeit zu verbringen.

Zweck § 2 Verordnung über den Mittagstisch an der Sekundarschule →

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