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642.11 CH-BL

§ 39a Verordnung für die Sekundarschule - Kostenbeiträge der Erziehungsberechtigten

Schulbeteiligte - Erziehungsberechtigte
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§ 39a Verordnung für die Sekundarschule · Kostenbeiträge der Erziehungsberechtigten

1. Die Erziehungsberechtigten entrichten der Schule im Rahmen der entsprechenden Vorgaben des Schulprogramms als Beitrag an die Kosten von Schulveranstaltungen ausserhalb des Unterrichts sowie von Lagern die effektiven Kosten, jedoch maximal CHF 16.- pro Tag.

2. ...

3. Für obligatorische 1-tägige Exkursionen werden keine Kostenbeiträge erhoben.

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