642.11
CH-BL
§ 34a Verordnung für die Sekundarschule - Zweck
Schulpool
§ 34a Verordnung für die Sekundarschule · Zweck
1. Der Schulpool dient der Ressourcierung von kantonalen und schuleigenen Spezialfunktionen und -aufgaben, die von Lehrpersonen im erweiterten Berufsauftrag erbracht werden oder von Dritten übernommen werden.