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642.11 CH-BL

§ 30 Verordnung für die Sekundarschule - Inhalt der internen Evaluation

Aufgaben der Schulen - Qualität und Aufsicht - Qualitätsentwicklung und -sicherung
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§ 30 Verordnung für die Sekundarschule · Inhalt der internen Evaluation

1. Die interne Evaluation auf der Ebene der Schule als Organisation hat zum Ziel, Grundlagen zur Verbesserung der Abläufe, der Strukturen und der Schulkultur zu erhalten und Rechenschaft zu geben. Sie umfasst insbesondere

a. die Überprüfung des Schulprogramms und dessen Realisierung;

b. * ...

c. * die Nutzung der Ergebnisse der Leistungsmessungen der Schülerinnen und Schüler;

d. die Arbeit der Schulleitung.

2. Die interne Evaluation auf der Ebene des Unterrichts hat zum Ziel, Grundlagen zur Sicherung und Steigerung der Unterrichtsqualität der einzelnen Lehrerinnen und Lehrer zu erhalten.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (2)

2010.17 · bl (Art. 30 Abs. 3 DBG)
Taxation of Depreciation on Former Business Property Reclassified as Private Asset
Defines what constitutes necessary business assets, excluding assets used solely as an investment or for their return.
530.10.7 · bl (Art. 30 Abs. 3 DBG)
Property Reclassification for Tax Purposes: Sale of Medical Practice and Rental Income
Defines what constitutes necessary business assets, excluding assets that serve the company merely as an investment or only through their yield.