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642.1 CH-BL

§ 3 Dekret über die Sekundarschulkreise und Sekundarschulstandorte - Leitung

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§ 3 Dekret über die Sekundarschulkreise und Sekundarschulstandorte · Leitung

1. Jeder Sekundarschulstandort wird durch eine Schulleitung geleitet.

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