641.11
CH-BL
§ 8 Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule - Stichtage
Eintritt in den Kindergarten
§ 8 Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule · Stichtage
1. Kinder, welche bis und mit Stichtag das 4. Altersjahr vollendet haben, treten auf Beginn des nächsten Schuljahres in den Kindergarten ein.
2. Als Stichtag gilt der 31. Juli des Jahres, in dem das jeweilige Schuljahr beginnt.
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