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641.11 CH-BL

§ 73a Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule - Übergangsbestimmung zur Änderung vom 16. August 2011

Schlussbestimmungen
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§ 73a Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule · Übergangsbestimmung zur Änderung vom 16. August 2011

1. Für das Schuljahr 2011/2012 gelten die §§ 8, 9, 13 und 31 in der Fassung vom 13. Mai 2003, § 30 in der Fassung vom 10. Januar 2006.

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