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641.11 CH-BL

§ 73 Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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§ 73 Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Mit dieser Verordnung werden aufgehoben

a. Verordnung vom 22. Februar 2000 über die Ausrichtung von Staatsbeiträgen an die Kosten des Privatschulbesuchs;

b. Schulordnung vom 4. Dezember 1984 für die Volksschulen und IV-Sonderschulen;

c. Reglement vom 14. März 2000 über die Bildung von Klassen, Kursen und Abteilungen an den Volksschulen (Klassenbildungsreglement);

d. Verordnung vom 3. Juli 1973 über die Behandlung von Sprachgebrechen;

e. Reglement vom 6. Januar 1939 betreffend die Lehrvikariate;

f. Regierungsratverordnung vom 8. Mai 1984 über die Pflichten und Rechte der Kindergarteninspektorin.

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