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641.11 CH-BL

§ 67 Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule - Aufgaben

Leitung - Schulrat
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§ 67 Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule · Aufgaben

1. Die Aufgaben des Schulrats und die Möglichkeit der Aufgabenübertragung richten sich nach den §§ 82, 82bis und 82ter des Bildungsgesetzes vom 6. Juni 2002.

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