641.11
CH-BL
§ 67 Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule - Aufgaben
Leitung - Schulrat
§ 67 Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule · Aufgaben
1. Die Aufgaben des Schulrats und die Möglichkeit der Aufgabenübertragung richten sich nach den §§ 82, 82bis und 82ter des Bildungsgesetzes vom 6. Juni 2002.