641.11
CH-BL
§ 63 Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule - Amtsauftrag
Leitung - Schulleitung
§ 63 Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule · Amtsauftrag
1. Der Auftrag der Schulleitungen richtet sich nach den Bestimmungen des Bildungsgesetzes vom 6. Juni 2002 sowie nach § 2 der Verordnung für die Schulleitungen und die Schulsekretariate vom 13. Mai 2003.
2. Die Schulleitungen sind gegenüber ihren übergeordneten Behörden und Stellen in Angelegenheiten ihrer Schulen auskunftspflichtig.