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641.11 CH-BL

§ 63 Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule - Amtsauftrag

Leitung - Schulleitung
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§ 63 Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule · Amtsauftrag

1. Der Auftrag der Schulleitungen richtet sich nach den Bestimmungen des Bildungsgesetzes vom 6. Juni 2002 sowie nach § 2 der Verordnung für die Schulleitungen und die Schulsekretariate vom 13. Mai 2003.

2. Die Schulleitungen sind gegenüber ihren übergeordneten Behörden und Stellen in Angelegenheiten ihrer Schulen auskunftspflichtig.

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