641.11
CH-BL
§ 54c Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule - Verteilung und Rechenschaft
Schulpool
§ 54c Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule · Verteilung und Rechenschaft
1. Die Schulleitung nimmt die Verteilung des Schulpools vor. Der Konvent ist vorgängig anzuhören.
2. Die Schulleitung legt gegenüber dem Schulrat oder, sofern sich die Gemeinde für ein Führungsmodell mit Gemeinderat entscheidet, gegenüber diesem jährlich Rechenschaft über die Verwendung der Mittel ab.