641.11
CH-BL
§ 54a Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule - Zweck
Schulpool
§ 54a Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule · Zweck
1. Der Schulpool dient der Ressourcierung von kantonalen und schuleigenen Spezialfunktionen und -aufgaben, die von Lehrpersonen im erweiterten Berufsauftrag erbracht werden oder von Dritten übernommen werden.