641.11
CH-BL
§ 51c Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule - Inhalte der Befragungen im Rahmen der Aufsicht
Aufgaben der Schulen - Qualität und Aufsicht - Aufsicht
§ 51c Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule · Inhalte der Befragungen im Rahmen der Aufsicht
1. Das Amt für Volksschulen führt die Befragungen im Rahmen der Aufsicht insbesondere zu folgenden Bereichen durch
a. zu Schul- und Personalführung;
b. zum Schulprogramm, inklusive Schulentwicklungsplanung;
c. zur Qualitätsentwicklung und -sicherung.
2. Es gibt den Schulen eine schriftliche Rückmeldung, gegebenenfalls verbunden mit Handlungsempfehlungen.