§ 5 Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule - Unterrichtsorganisation
§ 5 Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule · Unterrichtsorganisation
1. Eine Lektion dauert im Kindergarten und an der Primarschule 45 Minuten.
2. Der tägliche Unterricht beginnt im Rahmen von Blockzeiten um 8 Uhr und endet um 12 Uhr; am Nachmittag endet er spätestens um 16.30 Uhr. Abweichungen, die durch lokale Gegebenheiten bedingt sind, bewilligt der Schulrat.
3. Der Vormittagsunterricht besteht aus je 4,6 Lektionen (exkl. Pausen). Darin enthalten ist eine Eingangslektion im Umfang von 0,6 Lektionen.
4. In Klassen des 5. und 6. Primarschuljahres kann der Vormittagsunterricht an einzelnen Tagen vor 8 Uhr beginnen und 5 Lektionen umfassen. Diesfalls werden eine oder mehrere Eingangslektionen mit einer oder mehreren Nachmittagslektionen ausgetauscht.
5. Eine Nachmittagslektion oder im 5. und 6. Primarschuljahr bei Bedarf eine oder mehrere auf den Nachmittag verschobene Eingangslektionen können aufgeteilt und an den Nachmittagen an andere Lektionen angehängt werden.
6. Die Pausenzeit von 33 Minuten am Vormittag kann flexibel eingesetzt werden. Am Nachmittag ist spätestens nach 2 Lektionen eine Pause zu legen.
7. Alle Lektionen sind für die Erfüllung des Lehrplans einzusetzen.
8. Die Schulen organisieren die wöchentliche Unterrichtszeit von Montagmorgen bis und mit Freitagnachmittag. Am Mittwochnachmittag findet in der Regel kein Unterricht statt.