641.11
CH-BL
§ 49 Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule - Auftrag und Umsetzung
Aufgaben der Schulen - Qualität und Aufsicht - Qualitätsentwicklung und -sicherung
§ 49 Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule · Auftrag und Umsetzung
1. Die Qualitätsentwicklung und -sicherung richtet sich nach § 60a ff. des Bildungsgesetzes vom 6. Juni 2002.