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641.11 CH-BL

§ 32 Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule - Wöchentliche Unterrichtszeit

Unterrichtsorganisation - Primarschule
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§ 32 Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule · Wöchentliche Unterrichtszeit

1. Die wöchentliche Unterrichtszeit ohne kirchlichen Religionsunterricht beträgt für Schülerinnen und Schüler von Primar- und Kleinklassen

a. * in der 1. und 2. Klasse 26 Lektionen;

b. * in der 3. und 4. Klasse 29 Lektionen;

c. * in der 5. und 6. Klasse 30 Lektionen.

2. Wird der kirchliche Religionsunterricht innerhalb des regulären Stundenplans angeboten, erhöht sich die wöchentliche Unterrichtszeit um 1 Lektion.

3. ...

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