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641.11 CH-BL

§ 31 Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule - Lektionendeputat

Unterrichtsorganisation - Kindergarten
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§ 31 Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule · Lektionendeputat

1. Der Schule stehen für jede Kindergartenklasse einschliesslich Abteilungsunterricht und Eingangslektion wöchentlich 28 Lektionen zur Verfügung.

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