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641.11 CH-BL

§ 30 Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule - Wöchentliche Unterrichtszeit

Unterrichtsorganisation - Kindergarten
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§ 30 Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule · Wöchentliche Unterrichtszeit

1. Die wöchentliche Unterrichtszeit beträgt für Schülerinnen und Schüler

a. * im 1. Kindergartenjahr 22-23 Lektionen;

b. * im 2. Kindergartenjahr 22,5-25 Lektionen.

2. Falls die Schülerinnen und Schüler die freiwillige Eingangslektion ganz oder teilweise besuchen, erhöht sich ihre wöchentliche Unterrichtszeit

a. * im 1. Kindergartenjahr auf bis 26 Lektionen;

b. * im 2. Kindergartenjahr auf bis 28 Lektionen.

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