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641.11 CH-BL

§ 29 Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule - Unterrichtsbeginn

Unterrichtsorganisation - Kindergarten
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§ 29 Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule · Unterrichtsbeginn

1. Der Besuch der Eingangslektion ist für jedes Kind freiwillig.

2. Der Unterrichtsbeginn für die einzelnen Kinder, welche die Eingangslektion nutzen, kann im Rahmen der Eingangslektion individuell gestaltet werden.

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