641.11
CH-BL
§ 29 Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule - Unterrichtsbeginn
Unterrichtsorganisation - Kindergarten
§ 29 Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule · Unterrichtsbeginn
1. Der Besuch der Eingangslektion ist für jedes Kind freiwillig.
2. Der Unterrichtsbeginn für die einzelnen Kinder, welche die Eingangslektion nutzen, kann im Rahmen der Eingangslektion individuell gestaltet werden.