641.11
CH-BL
§ 28 Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule - Zusatzangebote der Einwohnergemeinden
Unterrichtsorganisation - Allgemeine Bestimmungen
§ 28 Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule · Zusatzangebote der Einwohnergemeinden
1. Die Einwohnergemeinden können ausserhalb des regulären Unterrichts auf ihre Kosten zusätzliche Angebote am Kindergarten und an der Primarschule einrichten.
2. Der Besuch dieser Angebote ist für die Schülerinnen und Schüler freiwillig.