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641.11 CH-BL

§ 23 Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule - Unterbestand von Klassen

Klassenbildung - Kindergarten
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§ 23 Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule · Unterbestand von Klassen

1. Sinkt die Klassengrösse auf 12 Schülerinnen und Schüler oder darunter, ist eine Pensenreduktion vorzunehmen.

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