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641.11 CH-BL

§ 17 Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule - Einzugsgebiet

Klassenbildung - Allgemeine Bestimmungen
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§ 17 Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule · Einzugsgebiet

1. In Einwohnergemeinden mit mehreren Kindergärten oder Primarschulhäusern gilt in der Regel das Quartier als Einzugsgebiet.

2. Bei der Bildung von Kleinklassen gilt die ganze Gemeinde als Einzugsgebiet.

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