641.11
CH-BL
§ 17 Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule - Einzugsgebiet
Klassenbildung - Allgemeine Bestimmungen
§ 17 Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule · Einzugsgebiet
1. In Einwohnergemeinden mit mehreren Kindergärten oder Primarschulhäusern gilt in der Regel das Quartier als Einzugsgebiet.
2. Bei der Bildung von Kleinklassen gilt die ganze Gemeinde als Einzugsgebiet.