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641.11 CH-BL

§ 16a Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule - Besuch der Spitalschule

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§ 16a Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule · Besuch der Spitalschule

1. Kinder, die sich länger als 5 Werktage im Universitätskinderspital beider Basel bzw. länger als 3 Werktage in der Universitären Psychiatrischen Klinik Basel aufhalten, besuchen in der Regel die interne Schule, sofern ihr Gesundheitszustand einen Schulbesuch zulässt.

2. Die Kosten gehen zulasten der Einwohnergemeinden.

3. Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion schliesst entsprechende Leistungsvereinbarungen für die Gemeinden ab. Dabei gelten folgende Ansätze

a. Universitätskinderspital beider Basel

1. Stundenansatz CHF 120.-;

2. jährliches Kostendach für die gesamte Primarstufe CHF 120'000.-;

b. Universitäre Psychiatrische Klinik Basel

1. Stundenansatz CHF 165.-;

2. jährliches Kostendach für die gesamte Primarstufe CHF 100'000.-.

4. Die Kosten im Vorjahr werden nach Massgabe der Einwohnerzahl auf die Gemeinden verteilt.

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