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641.11 CH-BL

§ 13 Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule - Verzögerter Übertritt in die Primarschule

Übertritt in die Primarschule
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§ 13 Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule · Verzögerter Übertritt in die Primarschule

1. Die Schulleitung des Kindergartens kann in Ausnahmefällen auf Gesuch der Erziehungsberechtigten die Wiederholung des 2. Kindergartenjahres bewilligen.

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