641.11
CH-BL
§ 13 Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule - Verzögerter Übertritt in die Primarschule
Übertritt in die Primarschule
§ 13 Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule · Verzögerter Übertritt in die Primarschule
1. Die Schulleitung des Kindergartens kann in Ausnahmefällen auf Gesuch der Erziehungsberechtigten die Wiederholung des 2. Kindergartenjahres bewilligen.