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641.11 CH-BL

§ 12 Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule - Übertrittsverfahren

Übertritt in die Primarschule
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§ 12 Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule · Übertrittsverfahren

1. Die Schulleitung des Kindergartens meldet die Kinder für den Übertritt in die Primarschule bei deren Schulleitung.

2. Die Schulleitung der Primarschule teilt die Kinder in Klassen ein und gibt den Erziehungsberechtigten davon schriftlich Kenntnis.

3. Erziehungsberechtigte, deren Kinder eine Privatschule besuchen, richten eine entsprechende Mitteilung an die Schulleitung.

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