640
CH-BL
§ 97 Bildungsgesetz - Beiträge an Einwohnergemeinden
Schullasten - Beiträge des Kantons
§ 97 Bildungsgesetz · Beiträge an Einwohnergemeinden
1. ...
2. ...
3. Der Kanton kann ausserordentliche Beiträge an Schulversuche leisten, welche in Schulen von Einwohnergemeinden durchgeführt werden.