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640 CH-BL

§ 80 Bildungsgesetz - Mitgliederzahl, Konstituierung

Schulen des Kantons und der Einwohnergemeinden - Leitung - ... - Schulrat
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§ 80 Bildungsgesetz · Mitgliederzahl, Konstituierung

1. Die Einwohnergemeinden legen für die von ihnen getragenen Schulen die Mitgliederzahl der Schulräte fest.

2. In die Schulräte des Kindergartens und der Primarschule delegiert der Gemeinderat der Trägergemeinde ein Mitglied aus seiner Mitte.

3. ...

4. ...

5. Die Schulräte konstituieren sich selbst.

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