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CH-BL
§ 7b Bildungsgesetz - Stufenlehrpläne Volksschule
Grundlegende Bestimmungen - Allgemeines
§ 7b Bildungsgesetz · Stufenlehrpläne Volksschule
1. Die Stufenlehrpläne der Primarstufe und der Sekundarstufe I enthalten Stoffinhalte, Themen und Kompetenzbeschreibungen.
2. Für die Sekundarstufe I sind sie nach Jahreszielen und Anforderungsniveaus differenziert und abgestimmt auf die Inhalte und Anforderungen der beruflichen Grundbildung mit oder ohne Berufsmaturität, der Fachmittelschule und des Gymnasiums.
3. Der Lehrplan für die Sprachenfächer weist eine ausgewogene Förderung der 4 Fertigkeiten Lesen, Schreiben, Hören und Sprechen sowie einen schrittweisen Aufbau von Grammatik, Grundwortschatz und Orthografie auf.