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CH-BL
§ 79 Bildungsgesetz - Wahl
Schulen des Kantons und der Einwohnergemeinden - Leitung - ... - Schulrat
§ 79 Bildungsgesetz · Wahl
1. Sieht die Gemeindeordnung einen Schulrat vor, so richtet sich die Wahl der Mitglieder der Schulräte der Primarstufe bzw. der Musikschule nach den Bestimmungen des Gemeindegesetzes.
2. Führen mehrere Einwohnergemeinden eine Schule gemeinsam, bilden sie einen Kreisschulrat.
3. ...
4. Lehrerinnen und Lehrer können nicht in den Schulrat der Schule, an der sie unterrichten, gewählt werden.