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640 CH-BL

§ 73 Bildungsgesetz - Anstellungsvoraussetzungen

Schulen des Kantons und der Einwohnergemeinden - Schulbeteiligte - Lehrerinnen und Lehrer
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§ 73 Bildungsgesetz · Anstellungsvoraussetzungen

1. Voraussetzung für eine unbefristete Anstellung als Lehrerin oder Lehrer ist der für die Schulart erforderliche Fähigkeitsausweis.

2. Das Nähere regelt die Verordnung.

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