Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
640 CH-BL

§ 46c Bildungsgesetz - Spezialangebote

Schularten, Ausbildungen und Schuldienste - Spezielle Förderung - Sekundarstufe II
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§ 46c Bildungsgesetz · Spezialangebote

1. Zur Förderung von besonders sportbegabten Jugendlichen können Sportklassen geführt werden.

2. Die Verordnung regelt das Angebot und die Aufnahmebedingungen.

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