§ 32 Bildungsgesetz - Aufgaben und Angebot
§ 32 Bildungsgesetz · Aufgaben und Angebot
1. Die Aufgaben der Berufsfachschule richten sich nach den Vorschriften des Bundes und des Kantons über die Berufsbildung.
2. Das Angebot der Berufsfachschule umfasst
a. den schulischen Teil der beruflichen Grundbildung mit oder ohne Berufsmaturität;
b. Ganztagesschulen, die zum Abschluss der beruflichen Grundbildung oder zur Berufsmaturität führen;
c. Teilzeitprogramme, die zur Berufsmaturität führen;
d. berufliche Grundschulen und Lehrwerkstätten;
e. * berufsvorbereitende Angebote, die den Übertritt von der Sekundarschule in die berufliche Grundbildung erleichtern;
f. * Kurse/Lehrgänge der Nachholbildung und der höheren Berufsbildung;
f.bis * berufsorientierte Weiterbildungsangebote im Auftrag des Kantons;
g. Massnahmen des Bundes oder des Kantons zur Förderung der Berufsbildung.