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640 CH-BL

§ 21 Bildungsgesetz - Ziel

Schularten, Ausbildungen und Schuldienste - Kindergarten
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§ 21 Bildungsgesetz · Ziel

1. Der Kindergarten bereitet die Kinder auf den Eintritt in die Primarschule vor. Er hilft ihnen, Teil einer grösseren Lern- und Sozialgruppe zu werden.

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