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CH-BL
§ 13 Bildungsgesetz - Einwohnergemeinden
Grundlegende Bestimmungen - Trägerschaft der öffentlichen Schulen
§ 13 Bildungsgesetz · Einwohnergemeinden
1. Die Einwohnergemeinden sind Trägerinnen
a. des Kindergartens und seiner Speziellen Förderung;
b. * der Primarschule und ihrer Speziellen Förderung;
c. * der Musikschule;
d. * des Schulsozialdienstes auf der Primarstufe.