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640 CH-BL

§ 13 Bildungsgesetz - Einwohnergemeinden

Grundlegende Bestimmungen - Trägerschaft der öffentlichen Schulen
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§ 13 Bildungsgesetz · Einwohnergemeinden

1. Die Einwohnergemeinden sind Trägerinnen

a. des Kindergartens und seiner Speziellen Förderung;

b. * der Primarschule und ihrer Speziellen Förderung;

c. * der Musikschule;

d. * des Schulsozialdienstes auf der Primarstufe.

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