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640 CH-BL

§ 107c Bildungsgesetz - Einführung der 3-jährigen Sekundarschule

Schlussbestimmungen - Übergangsbestimmungen - Allgemeines
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§ 107c Bildungsgesetz · Einführung der 3-jährigen Sekundarschule

1. Die Einführung der 3-jährigen Sekundarschule setzt mit dem Schuljahr 2016/17 ein.

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