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CH-BL
§ 107c Bildungsgesetz - Einführung der 3-jährigen Sekundarschule
Schlussbestimmungen - Übergangsbestimmungen - Allgemeines
§ 107c Bildungsgesetz · Einführung der 3-jährigen Sekundarschule
1. Die Einführung der 3-jährigen Sekundarschule setzt mit dem Schuljahr 2016/17 ein.