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CH-BL
§ 107a Bildungsgesetz - Verschiebung des Eintrittsalters Primarschule Kindergarten gemäss § 22 Abs. 1 Bildungsgesetz
Schlussbestimmungen - Übergangsbestimmungen - Allgemeines
§ 107a Bildungsgesetz · Verschiebung des Eintrittsalters Primarschule Kindergarten gemäss § 22 Abs. 1 Bildungsgesetz
1. Der Regierungsrat bestimmt das Inkrafttreten von § 22 Abs. 1 und erlässt Vorschriften über die gestaffelte Verschiebung des Stichtages für die Einschulung.