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640 CH-BL

§ 103 Bildungsgesetz - Änderung des Personalgesetzes

Schlussbestimmungen - Änderungen bisherigen Rechts
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§ 103 Bildungsgesetz · Änderung des Personalgesetzes

1. Das Gesetz über die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons (Personalgesetz) vom 25. September 1997 wird wie folgt geändert: ...

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