Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
640 CH-BL

§ 102c Bildungsgesetz - Bewirtschaftung

Schullasten - Schulbauten und -anlagen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (182 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 102c Bildungsgesetz · Bewirtschaftung

1. Der Kanton kann den Standortgemeinden die Bewirtschaftung der Sekundarschulanlagen mit einer Leistungsvereinbarung übertragen.

← § 102b Bildungsgesetz Geltungsbereich § 102d Bildungsgesetz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →