§ 35 Verordnung über die Spezielle Förderung, die Sonderschulung und die heilpädagogische Früherziehung (Verordnung Sonderpädagogik, Vo SoPä) - Ressourcen für Psychomotorik
§ 35 Verordnung Sonderpädagogik, Vo SoPä · Ressourcen für Psychomotorik
1. Für die Psychomotorik steht dem Amt für Volksschulen, Hauptabteilung Sonderpädagogik, als zuweisende Stelle ein Lektionen-Pool zur Verfügung.
2. Der Lektionen-Pool richtet sich nach der Anzahl Schülerinnen und Schüler. Für je 2'500 Schülerinnen und Schüler der Primarstufe steht dem Amt für Volksschulen, Hauptabteilung Sonderpädagogik, ein Lektionen-Pool von 27 Lektionen zur Verfügung (Datenbasis Lektionen Schuljahr 2021/22).
3. Der Lektionen-Pool kann in begründeten Fällen auf Antrag des Fachzentrums für Psychomotorik überschritten werden. Die Bewilligung für die Überschreitung der verfügbaren Ressourcen erteilt das Amt für Volksschulen, Hauptabteilung Sonderpädagogik.
4. Psychomotorik für Kinder vor der Einschulung sind im Lektionenpool mitberücksichtigt.