640.71
DAZSoPäPédSp
CH-BL
§ 31 Verordnung über die Spezielle Förderung, die Sonderschulung und die heilpädagogische Früherziehung (Verordnung Sonderpädagogik, Vo SoPä) - Psychomotorik
Sonderschulung - Angebot
§ 31 Verordnung Sonderpädagogik, Vo SoPä · Psychomotorik
1. In der Psychomotorik werden psychomotorische Entwicklungsauffälligkeiten und -störungen diagnostiziert sowie Therapiemassnahmen geplant, durchgeführt und ausgewertet.
2. Psychomotorik kann auch für Schülerinnen und Schüler, die als Selbstzahlende eine Privatschule besuchen, bewilligt werden.