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§ 31 Verordnung über die Spezielle Förderung, die Sonderschulung und die heilpädagogische Früherziehung (Verordnung Sonderpädagogik, Vo SoPä) - Psychomotorik

Sonderschulung - Angebot
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§ 31 Verordnung Sonderpädagogik, Vo SoPä · Psychomotorik

1. In der Psychomotorik werden psychomotorische Entwicklungsauffälligkeiten und -störungen diagnostiziert sowie Therapiemassnahmen geplant, durchgeführt und ausgewertet.

2. Psychomotorik kann auch für Schülerinnen und Schüler, die als Selbstzahlende eine Privatschule besuchen, bewilligt werden.

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