640.71
DAZSoPäPédSp
CH-BL
§ 17 Verordnung über die Spezielle Förderung, die Sonderschulung und die heilpädagogische Früherziehung (Verordnung Sonderpädagogik, Vo SoPä) - Ressourcen für die Spezielle Förderung an Privatschulen und in Spezialangeboten
Spezielle Förderung - Ressourcen
§ 17 Verordnung Sonderpädagogik, Vo SoPä · Ressourcen für die Spezielle Förderung an Privatschulen und in Spezialangeboten
1. Schulplätze für die Spezielle Förderung an Privatschulen und in Spezialangeboten stehen entsprechend dem indizierten Bedarf subsidiär zu den Massnahmen innerhalb der öffentlichen Schulen zur Verfügung.