640.71
DAZSoPäPédSp
CH-BL
§ 10 Verordnung über die Spezielle Förderung, die Sonderschulung und die heilpädagogische Früherziehung (Verordnung Sonderpädagogik, Vo SoPä) - Deutsch als Zweitsprache im Regelunterricht (DaZ)
Spezielle Förderung - Angebot
§ 10 Verordnung Sonderpädagogik, Vo SoPä · Deutsch als Zweitsprache im Regelunterricht (DaZ)
1. Schülerinnen und Schüler, die über geringe oder keine Deutschkenntnisse verfügen, können mit Deutsch als Zweitsprache integrativ an der Regelschule gefördert und in der Integration unterstützt werden.
2. Fremdsprachige Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf werden in der Regel in die ihrem Jahrgang entsprechende Klasse aufgenommen.
3. Die Lektionendotation orientiert sich an den schulischen und sprachlichen Vorkenntnissen und dauert in der Regel 3 Jahre. Über eine Weiterführung bis maximal 5 Jahre entscheidet die Schulleitung.
4. Unterricht, der auf der Primarstufe besucht wurde, wird an den maximalen Anspruch auf der Sekundarstufe I angerechnet.