640.51
CH-BL
§ 8 Verordnung über die spezielle Förderung von sportbegabten Jugendlichen - Zusammensetzung
Kommission Leistungssportförderung
§ 8 Verordnung über die spezielle Förderung von sportbegabten Jugendlichen · Zusammensetzung
1. Die Kommission setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern
a. * ...
b. des Sportamts;
c. * der Hauptabteilung Berufs- und Mittelschulen der Dienststelle Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen;
d. des Amts für Volksschulen;
e. der Schulleitungen der Schulen, an denen Sportklassen geführt werden;
f. * ...
g. weiterer interessierter Kreise.
2. Eine Vertretung aus dem Kreis der Lehrer und Lehrerinnen der Sportklasse der Sekundarstufe I nimmt an den Kommissionssitzungen mit beratender Stimme teil.
3. ...