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640.51 CH-BL

§ 8 Verordnung über die spezielle Förderung von sportbegabten Jugendlichen - Zusammensetzung

Kommission Leistungssportförderung
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§ 8 Verordnung über die spezielle Förderung von sportbegabten Jugendlichen · Zusammensetzung

1. Die Kommission setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern

a. * ...

b. des Sportamts;

c. * der Hauptabteilung Berufs- und Mittelschulen der Dienststelle Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen;

d. des Amts für Volksschulen;

e. der Schulleitungen der Schulen, an denen Sportklassen geführt werden;

f. * ...

g. weiterer interessierter Kreise.

2. Eine Vertretung aus dem Kreis der Lehrer und Lehrerinnen der Sportklasse der Sekundarstufe I nimmt an den Kommissionssitzungen mit beratender Stimme teil.

3. ...

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