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640.51 CH-BL

§ 3 Verordnung über die spezielle Förderung von sportbegabten Jugendlichen - Schulorte

Allgemeines
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§ 3 Verordnung über die spezielle Förderung von sportbegabten Jugendlichen · Schulorte

1. Die Sportklasse der Sekundarstufe I wird als eigene Schulart mit 1 Mehrjahrgangsklasse mit allen 3 Anforderungsniveaus an der Sekundarschule Muttenz geführt.

2. Die Sportklassen der Fachmaturitäts- und Maturitätsabteilung werden am Gymnasium Liestal als Jahrgangsklassen mit jeweils 1 Klasse pro Jahrgang geführt.

3. Der Standort der Sportklassen der Wirtschaftsmittelschule wird in der Leistungsvereinbarung zwischen dem kaufmännischen Verband Baselland und dem Kanton Basel-Landschaft vereinbart.

4. Die Sportklassen der Wirtschaftsmittelschule werden als Jahrgangsklassen mit jeweils 1 Klasse pro Jahrgang geführt.

5. Die Standorte der Sportklasse Kaufmännische Lehre EFZ mit den Anforderungsprofilen E und B und der Sportklasse Büroassistenten EBA werden in der Leistungsvereinbarung zwischen dem kaufmännischen Verband Baselland und dem Kanton Basel-Landschaft vereinbart.

6. Die Sportklasse Kaufmännische Lehre EFZ mit den Anforderungsprofilen E und B und die Sportklasse Büroassistenten EBA werden jeweils als Mehrjahrgangsklasse geführt.

7. Der Regierungsrat kann Ausnahmen von der Anzahl der geführten Sportklassen und von den Standorten beschliessen.

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