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640.51 CH-BL

§ 12 Verordnung über die spezielle Förderung von sportbegabten Jugendlichen - Änderung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen[[1]](#titletitle_text_fn_373019_2_1_c)
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§ 12 Verordnung über die spezielle Förderung von sportbegabten Jugendlichen · Änderung bisherigen Rechts

1. Die Verordnung für die Sekundarschule vom 13. Mai 2003 wird wie folgt geändert: ...

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