640.51
CH-BL
§ 11 Verordnung über die spezielle Förderung von sportbegabten Jugendlichen - Aufhebung bestehenden Rechts
Schlussbestimmungen[[1]](#titletitle_text_fn_373019_2_1_c)
§ 11 Verordnung über die spezielle Förderung von sportbegabten Jugendlichen · Aufhebung bestehenden Rechts
1. Die Verordnung über die Sportklassen vom 9. Juli 2002 wird aufgehoben.