640.45
CH-BL
§ 4 Verordnung über die Beiträge an die Kosten des Privatschulbesuchs - Anmeldung mehrerer Kinder
§ 4 Verordnung über die Beiträge an die Kosten des Privatschulbesuchs · Anmeldung mehrerer Kinder
1. Gesuche können für 1 oder mehrere Kinder gestellt werden.
2. Sollen während der Dauer einer Beitragsberechtigung weitere Kinder in einer Privatschule eingeschult werden, erfolgt die Anmeldung mittels einer Eintrittsbestätigung der besuchten bzw. der zu besuchenden Privatschule.