640.45
CH-BL
§ 2 Verordnung über die Beiträge an die Kosten des Privatschulbesuchs - Anspruchsberechtigte
§ 2 Verordnung über die Beiträge an die Kosten des Privatschulbesuchs · Anspruchsberechtigte
1. Anspruchsberechtigt sind die sorgeberechtigten Eltern oder der Elternteil, der das Sorgerecht innehat oder, sofern weder die Eltern noch ein Elternteil das Sorgerecht innehaben, die Unterhaltspflichtigen oder die oder der Unterhaltspflichtige.