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640.43 CH-BL

§ 8 Verordnung über die Privatschulen und die private Schulung - Sicherheit

Voraussetzungen der Bewilligung
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§ 8 Verordnung über die Privatschulen und die private Schulung · Sicherheit

1. Die Privatschulen verfügen über ein Sicherheitskonzept.

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