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640.43 CH-BL

§ 3 Verordnung über die Privatschulen und die private Schulung - Allgemeines

Voraussetzungen der Bewilligung
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§ 3 Verordnung über die Privatschulen und die private Schulung · Allgemeines

1. Die Bewilligung setzt die Einreichung eines Gesuchs an die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft voraus.

2. Das Gesuch muss folgende Angaben enthalten

a. das Leitbild der Schule, das aufzeigt, wie das Bildungsziel erreicht werden soll und von welchen zentralen Werten, sich die Schule bzw. die Erziehungsberechtigten leiten lassen;

b. das organisatorische Konzept, das aufzeigt, wie die Schule organisiert ist, insbesondere wie der Schulbetrieb und die Zusammenarbeit mit allen Beteiligten funktioniert (z.B. Raum, Sicherheitskonzept, Personal, Umgang mit Absenzen, Schularzt, Kommunikation intern und extern);

c. das pädagogische Konzept, das aufzeigt, wie und in welcher Form die Schule die Schülerinnen und Schüler ausbildet (z.B. pädagogisches Vorgehen, Stundentafel, Schulfächer, Anzahl Lektionen, Unterrichtszeiten);

d. Angaben zur Qualitätssicherung und -entwicklung.

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